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Sicherheitspolitik ArtikelAls Sicherheitspolitik werden alle Maßnahmen eines Staates oder einer Gruppe von Staaten genannt, die zur Abwehr bzw. Vermeidung von Gefahren ergriffen werden, deren Ursprung außerhalb des Hoheitsgebietes des betreffenden Staates oder der Staatengruppe liegt.
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde in Deutschland der so genannte „erweiterte Sicherheitsbegriff“ geprägt. Es wurde festgestellt, dass die künftigen Bedrohungen nicht ausschließlich militärischer Natur sind; so wurden in diesem Zusammenhang vielfältige Risiken ausgemacht: Internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologien (Raketen oder Marschflugkörper), Destabilisierung von Staaten durch die Ausbreitung von AIDS, sonstige Epidemien/Pandemien, Illegale Migration, Umweltgefahren, Organisierte Kriminalität (vor allem Geldwäsche, Drogen- und Menschenhandel), Ressourcenknappheit (Erdöl, Wasser), ökonomische Disparitäten, die Anfälligkeit der Informationstechnologie etc.
So sind auch folgerichtig in dem Bundessicherheitsrat nicht ca. u. a. Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums oder des Innenministeriums, sondern auch Angehörige des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung etc. vertreten.
Es ist für einen einzelnen Staat unmöglich, eine derart komplexe Herausforderung zu meistern. Internationale oder immerhin multinationale Kooperation ist erforderlich.
Finden sich mehrere Staaten zusammen, kann dies in zwei Formen geschehen:
1. In einer Institution der kollektiven Verteidigung (z. B. NATO), in der die beteiligten Staaten gemeinsam gegen eine Gefahr von außen vorgehen.
2. In einer Institution der kollektiven Sicherheit (z. B. OSZE), in der die Mitgliedsstaaten gemeinsam Konflikte untereinander friedlich zu lösen versuchen.== Literatur ==
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen : Kompendium zu dem erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg 2001
Hoffman, Bruce: Terrorismus – der unerklärte Krieg, Bonn 2002
Laqueur, Walter: Krieg dem Westen: Terrorismus in dem 21. Jahrhundert, Berlin 2004
Münkler, Herfried: Die neuen Kriege, Reinbek 2002
Buch-Tipp: Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz Bundeswehr, innere Sicherheit und die Verfassung (Art. 35 GG) In seinem Werk greift Wiefelspütz die aktuelle Diskussion auf, die Bundeswehr vor allem zur Terrorabwehr auch in dem Bereich der inneren Sicherheit einzusetzen, also in einem Feld, das "klassisch" Polizeiaufgabe ist. Tenor des Buchs ist eine dezidierte verfassungsrechtliche Analyse insbesondere... Weiteres zu dem Artikel Sicherheitspolitik | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Abwehr, Berlin, Bundessicherheitsrat, Deutschland, Institution, Kooperation, Links, Sicherheitspolitik, Staat, Staaten, Terrorismus, Zusammenarbeit | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Sicherheitspolitik' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Sicherheitspolitik Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Sicherheitspolitik' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Sicherheitspolitik' und 'Sicherheitspolitik' Definition sehr dankbar.
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